RS Vwgh 2001/4/26 2000/16/0871

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ob der ursprüngliche Kaufvertrag bereits erfüllt und der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen war, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges ohne Bedeutung (Hinweis E 30. März 2000, 99/16/0403).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160871.X02

Im RIS seit

10.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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