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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z5;Rechtssatz
Dass ein Organwalter im erstinstanzlichen Verfahren bei der Erstellung des Entwurfes des Bescheides der Vorsitzenden der Studienkommission über den Anrechungsantrag nach § 59 Abs 1 UniStG 1997 in der konzeptiven Phase eingeschaltet war, macht ihn als Mitglied der zweitinstanzlichen Behörde bei der Entscheidung über die Berufung noch nicht nach § 7 Abs. 1 Z. 5 AVG befangen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120174.X03Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008