RS Vwgh 2001/5/2 96/12/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2001
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
B-VG Art130 Abs2;
GehG 1956 §19;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die 40. GehG-Novelle - trotz einiger nicht unerheblicher Veränderungen - im Grundsätzlichen nichts daran geändert hat, dass es sich bei der Zuerkennung von Belohnungen gem § 19 GehG 1956 um Ermessensentscheidungen handelt, die nicht in Form eines Feststellungsbescheides zu ergehen haben (ausführliche Begründung im E).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120062.X01

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten