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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die 40. GehG-Novelle - trotz einiger nicht unerheblicher Veränderungen - im Grundsätzlichen nichts daran geändert hat, dass es sich bei der Zuerkennung von Belohnungen gem § 19 GehG 1956 um Ermessensentscheidungen handelt, die nicht in Form eines Feststellungsbescheides zu ergehen haben (ausführliche Begründung im E).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120062.X01Im RIS seit
06.07.2001