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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Wenn die Behörde einen Wiederaufnahmeantrag nicht zurückweist, sondern abweist, hat sie Rechte des Antragstellers nicht verletzt (Hinweis E 21.2.1996, 94/14/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150084.X02Im RIS seit
29.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.05.2012