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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §263 Abs2;Rechtssatz
Überlegungen zur "Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" oder Gesichtspunkte der "Rotation" vermögen die tatsächliche Verhinderung von Senatsmitgliedern nicht darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150215.X03Im RIS seit
04.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013