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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §14;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/15/0021 E 10. Mai 2001Rechtssatz
Im gegenständlichen Fall hat der Abgabepflichtige Herstellungsaufwendungen mit Krediten finanziert. Er erhält einen laufenden Zuschuss, der gem § 28 Abs 6 EStG 1988 mit dem Nominalwert von den Herstellungsaufwendungen in Abzug zu bringen ist. Die vom Abgabepflichtigen auf § 14 BewG oder alternativ auf die "Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung" gestützte Abzinsung dieses Betrages ergibt sich aus dem Gesetz nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150020.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013