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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Qualifikation einer ausgeübten Tätigkeit als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei stellt die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes und keine Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar, auf die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gestützt werden könnte (Hinweis auf 24.1.1996, 95/13/0278). Die nachteiligen Folgen einer früheren eventuell unzutreffenden Würdigung oder Wertung des unbestrittenen Sachverhaltes oder einer eventuell fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich - gleichgültig durch welche Umstände sie veranlasst worden sind - bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (Hinweis E 11.5.1993, 93/14/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150084.X03Im RIS seit
29.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.05.2012