RS Vwgh 2001/5/14 2000/10/0158

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Veröffentlicht am 14.05.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit zur - auch schriftlichen - Stellungnahme zu den Ergebnissen des Verwaltungsverfahrens reicht für die Wahrung des Parteiengehörs jedenfalls aus (vgl. dazu die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, wiedergegebene Rechtsprechung zu § 45 AVG, E 297 ff).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100158.X03

Im RIS seit

20.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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