Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/08/0047 Besprechung in: ZfV 2002, 31-36;Rechtssatz
Ein Schreiben, welches in Beantwortung eines Feststellungsantrages über subjektiv-öffentliche Rechte seiner Adressaten ergangen ist, eine negative Feststellung über diese Rechtsverhältnisse beinhaltet, von jener Behörde stammt, die zur bescheidmäßigen Erledigung des Antrages zuständig und verpflichtet ist und in der objektiv erkennbaren Absicht erlassen wurde, den Feststellungsantrag abschließend zu erledigen, ist ein vor dem VwGH bekämpfbarer Bescheid.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080046.X06Im RIS seit
20.02.2002