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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Es kann auf sich beruhen, ob einer Partei im erstinstanzlichen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer rechtlichen Interessen gegeben wurde, wenn eine diesbezügliche Rüge im Einspruchsverfahren nicht erhoben wurde und das Einspruchsvorbringen selbst sich mit den Beweisergebnissen (diese in Zweifel ziehend) in so detaillierter Weise auseinandergesetzt hat, dass an einer Aktenkenntnis in Bezug auf die Niederschriften über die durchgeführten Einvernahmen nicht zu zweifeln ist.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080089.X02Im RIS seit
14.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.02.2014