RS Vwgh 2001/5/16 96/08/0072

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs2;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht berechtigt, den Verwaltungsbehörden Weisungen zu erteilen. Er hat vielmehr bei Bescheidbeschwerden nur darüber zu erkennen, ob und aus welchen Gründen der angefochtene Bescheid aufzuheben ist, und die für die Aufhebung maßgebende Rechtsanschauung darzulegen, an welche die belangte Behörde nach Maßgabe des § 63 Abs 1 VwGG gebunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080072.X05

Im RIS seit

30.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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