RS Vwgh 2001/5/16 96/08/0049

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0001 E 27. Juni 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung eines angefochtenen Berichtigungsbescheides ist von seiner berichtigten Fassung auszugehen, wobei der berichtigte Bescheid rückwirkend, nämlich als zur Zeit seiner Erlassung, als berichtigt anzusehen ist

(Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080049.X02

Im RIS seit

30.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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