RS Vwgh 2001/5/16 98/09/0015

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a Abs2;
AuslBG §4 Abs7;
BHZÜV 1995 §1 Z3;

Rechtssatz

Dass für einen ausgeschiedenen Ausländer dringend Ersatz benötigt wird, stellt bloß ein einzelbetriebliches und kein gesamtwirtschaftliches Interesse an der beantragten Anwerbung des Ausländers dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090015.X02

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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