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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12a Abs2;Rechtssatz
Dass für einen ausgeschiedenen Ausländer dringend Ersatz benötigt wird, stellt bloß ein einzelbetriebliches und kein gesamtwirtschaftliches Interesse an der beantragten Anwerbung des Ausländers dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090015.X02Im RIS seit
31.07.2001