RS Vwgh 2001/5/16 98/09/0193

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69;
AVG §71 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen einer Belehrung über die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090193.X01

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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