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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0093 B 30. April 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH wird die Betriebspflicht zwar als wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages angesehen, eine solche alleine vermag jedoch noch kein Pachtverhältnis zu begründen. Die Betriebspflicht kann nur dann als maßgeblich angesehen werden, wenn sie auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers am Bestehen und der Art des Betriebes beruht (Hinweis E 11. Dezember 1992, 89/17/0259).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160196.X02Im RIS seit
27.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012