RS Vwgh 2001/5/17 2001/16/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2001
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art133 Z1;
StGG Art5;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei dem bestimmt zu bezeichnenden subjektiven Recht iSd § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG handelt es sich (unter Berücksichtigung der Kompetenzbestimmung des Art. 133 Z. 1 B-VG) immer um ein einfachgesetzlich geregeltes Recht. Wird nur behauptet, durch den angefochtenen Bescheid in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht (wie hier im Recht auf Freiheit des Eigentums) verletzt zu sein, dann ist dem § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG nicht entsprochen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160204.X02

Im RIS seit

14.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten