Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Z1;Rechtssatz
Bei dem bestimmt zu bezeichnenden subjektiven Recht iSd § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG handelt es sich (unter Berücksichtigung der Kompetenzbestimmung des Art. 133 Z. 1 B-VG) immer um ein einfachgesetzlich geregeltes Recht. Wird nur behauptet, durch den angefochtenen Bescheid in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht (wie hier im Recht auf Freiheit des Eigentums) verletzt zu sein, dann ist dem § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG nicht entsprochen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160204.X02Im RIS seit
14.06.2004Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010