Index
L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
ABGB §1488;Rechtssatz
Der rechtlichen Möglichkeit der Ersitzung eines Rechtes zur Ablagerung auf einer mit regulierten Weiderechten nach dem Tir WWSLG belasteten Fläche steht der Umstand entgegen, dass die Ersitzung eines Holzablagerungsrechtes das regulierte Weiderecht auf der betroffenen Fläche im Grunde des § 1488 ABGB zwangsläufig hätte verjähren lassen. Eine Verjährung des Weiderechts ist aber gesetzlich durch § 2 Abs. 2 Tir WWSLG ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997070191.X03Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009