RS Vwgh 2001/5/17 2001/07/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2001
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0150 E 26. Februar 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Einen Feststellungsanspruch iSd § 4 Abs 1 AWG 1990 hat der über eine Sache Vefügungsberechtigte dann, wenn er einen auf diese Gesetzesbestimmung gestützten Antrag gestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070024.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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