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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Dass es unzulässig gewesen sein sollte, den im erstinstanzlichen Verfahren tätig gewesenen Amtssachverständigen auch im Berufungsverfahren beizuziehen, ist eine Rechtsauffassung, die im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des VwGH steht.
Schlagworte
Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997070224.X03Im RIS seit
22.11.2001