RS Vwgh 2001/5/17 AW 2001/18/0080

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §36;
FrG 1997 §39 Abs1;
SMG 1997 §39;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Auch wenn dem Beschwerdeführer eine der Dauer seines Aufenthaltes in Österreich entsprechende soziale Integration im Inland und ein Interesse an einer Drogentherapie zuzubilligen ist, überwiegt in Anbetracht der vom Beschwerdeführer über einen Zeitraum von rund siebeneinhalb Jahren gesetzten zahlreichen strafbaren Handlungen (Drogendelikten) das gewichtige öffentliche Interesse an der Unterbindung von Suchtgiftkriminalität, das auch durch das vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Interesse an einer Drogentherapie nicht aufgewogen werden kann. Mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes ist für den Beschwerdeführer daher kein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden.

Schlagworte

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001180080.A01

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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