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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wird die Parteistellung von der Behörde anerkannt bzw. wurde sie im abgeschlossenen Verfahren anerkannt, dann besteht keine Notwendigkeit, über eine Parteistellung gesondert abzusprechen (Hinweis E 3.12.1994, 91/07/0139).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070065.X04Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013