RS Vwgh 2001/5/17 2001/07/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;

Rechtssatz

Wird die Parteistellung von der Behörde anerkannt bzw. wurde sie im abgeschlossenen Verfahren anerkannt, dann besteht keine Notwendigkeit, über eine Parteistellung gesondert abzusprechen (Hinweis E 3.12.1994, 91/07/0139).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070065.X04

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten