RS Vwgh 2001/5/17 98/16/0394

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15;
FlVfLG OÖ 1979 §1;
FlVfLG OÖ 1979 §28;
GGG 1984 TP9 litb Z4;

Rechtssatz

Wenn nach der alten Rechtslage (§ 15 AgrVG vor der Novelle BGBl Nr 1993/901) die Eintragung eines Pfandrechtes zur Sicherstellung eines in Anspruch genommenen Agrarinvestitionskredites dem Tatbestand des § 15 zweiter Satz AgrVG alter Fassung (Vermögensübertragungen, Rechtserwerbungen und bücherliche Eintragungen) unterstellt wurde, so kann die pfandrechtliche Sicherstellung für eine Kaufpreisforderung auf Grund einer Flurbereinigung nach neuer Rechtslage (§ 15 AgrVG idF BGBl Nr 1993/901) nicht anders beurteilt werden, weil es sich auch dabei um einen zur Durchführung der im § 15 Abs 1 AgrVG genannten Verfahren verwirklichten Rechtsvorgang handelt. Hinzu kommt, dass der Kaufvertrag insgesamt, der die Pfandbestellung beinhaltet, als für die Durchführung der Flurbereinigung im Sinne der §§ 1 und 28 OÖ FlVfLG 1979 erforderlich angesehen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160394.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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