RS Vwgh 2001/5/17 2001/07/0024

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/02 Novellen zum B-VG

Norm

AWG Stmk 1990 §1 Abs1;
B-VG Art10 Abs1 Z12 idF 1988/685;
B-VGNov 1988 Art1 Z3;

Rechtssatz

§ 1 Abs. 1 Stmk AWG 1990 trägt der mit 1. Jänner 1989 durch die B-VG-Novelle 1988 geschaffenen Kompetenzlage Rechnung, wonach seither gemäß Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG die "Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hinsichtlich anderer Abfälle nur soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist" Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung ist. Bei nicht gefährlichen Abfällen wird die Zuständigkeit der Länder nicht schon dadurch beseitigt, dass ein solches Bedürfnis nach einheitlichen Vorschriften tatsächlich besteht, sie fällt vielmehr erst dann und insoweit weg bzw wird verdrängt, wenn der Bund von seiner Kompetenz zur Erlassung einheitlicher Vorschriften Gebrauch gemacht hat (Hinweis E 21.10.1999, 99/07/0060, ergangen zu § 2 NÖ AWG 1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070024.X02

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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