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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Grobe, demokratischen Gepflogenheiten zuwiderlaufende Unzukömmlichkeiten bei einer Wahl von Organen einer Agrargemeinschaft können grundsätzlich geeignet sein, eine Verletzung der Mitgliedschaftsrechte einer Partei auf Teilhabe an der Willensbildung in der Agrargemeinschaft zu bewirken (E 13.12.1994, 92/07/0084). Für eine unter irreführender Bekanntgabe des Gegenstandes einer Satzungsänderung abgehaltene Vollversammlung und das damit bewirkte Anwesenheitsquorum der Mitglieder sowie die dadurch zustande gekommene Willensbildung kann nichts anderes gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997070216.X02Im RIS seit
05.12.2001