RS Vwgh 2001/5/17 97/07/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2001
beobachten
merken

Index

L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §15;
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Vlbg 1979 §35 Abs2;
FlVfLG Vlbg 1979 §80;

Rechtssatz

Im Falle des Vorliegens eines genehmigungspflichtigen Körperschaftsbeschlusses kommt im Verfahren über dessen Genehmigung nur der Körperschaft, nicht aber deren Mitgliedern Parteistellung zu, weil die Mitglieder der Körperschaft darauf verwiesen sind, eine von ihnen gesehene Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung der Körperschaft gesondert, beispielsweise im Wege der sogenannten Minderheitenbeschwerde geltend zu machen (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0147; E 18.2.1992, 92/07/0021), wenn das Gesetz (hier: durch § 35 Abs 2 Vlbg FlVfLG 1979) einen solchen Weg eröffnet .

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997070216.X01

Im RIS seit

05.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten