RS Vwgh 2001/5/18 2001/02/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §10 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Liegt ein ausgewiesenes Bevollmächtigungsverhältnis vor, das auch die Zustellung von Schriftstücken umfasst, so ist auch eine Aufforderung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 zur Lenkerbekanntgabe an den Bevollmächtigten zuzustellen; eine solche Aufforderung kann nicht auch an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0198).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001020001.X01

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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