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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §1 Abs1 Z8;Rechtssatz
Der Umstand, dass die von einer Bank übernommenen Garantien durch entsprechende Guthaben ihrer Auftraggeber besichert waren, steht nicht der Subsumtion dieser Garantieübernahme unter den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 8 BWG entgegen (mit ausführlichen Erläuterungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170134.X05Im RIS seit
10.10.2001Zuletzt aktualisiert am
22.11.2010