RS Vwgh 2001/5/21 2000/17/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2001
beobachten
merken

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §1 Abs1 Z8;
BWG 1993 §98 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die von einer Bank übernommenen Garantien durch entsprechende Guthaben ihrer Auftraggeber besichert waren, steht nicht der Subsumtion dieser Garantieübernahme unter den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 8 BWG entgegen (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170134.X05

Im RIS seit

10.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten