RS Vwgh 2001/5/21 2000/17/0217

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Veröffentlicht am 21.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung

Norm

KO §6 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Erklärung des Masseverwalters, mit der die "Fortsetzung des Verfahrens" beantragt wird, ist als Eintritt in das die Konkursmasse betreffende Beschwerdeverfahren zu werten. Das Verfahren ist daher mit dem Masseverwalter jedenfalls weiterzuführen (Hinweis E 14.11.1995, 94/08/0283).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170217.X03

Im RIS seit

18.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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