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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §6 Abs1;Rechtssatz
Die Erklärung des Masseverwalters, mit der die "Fortsetzung des Verfahrens" beantragt wird, ist als Eintritt in das die Konkursmasse betreffende Beschwerdeverfahren zu werten. Das Verfahren ist daher mit dem Masseverwalter jedenfalls weiterzuführen (Hinweis E 14.11.1995, 94/08/0283).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170217.X03Im RIS seit
18.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011