RS Vwgh 2001/5/22 2001/05/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2001
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Mit dem Begriff "Baugrundstück" in § 6 Abs. 1 Z. 3 NÖ BO 1996 ist jenes Grundstück gemeint, das dem grundbuchsrechtlichen Begriff des Grundstückes entspricht und das bebaut werden soll. Die Beurteilung, dass in dem Begriff "Baugrundstück" auch Zufahrten zu dem zu bebauenden Grundstück zu subsumieren sind, findet im Gesetz keine Deckung. Ob die Zufahrt mit dem zu bebauenden Grundstück eine "rechtliche, wirtschaftliche und tatsächliche Einheit" bildet, ist hinsichtlich der Frage der Parteistellung von Nachbarn irrelevant.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050175.X02

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten