Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit dem Begriff "Baugrundstück" in § 6 Abs. 1 Z. 3 NÖ BO 1996 ist jenes Grundstück gemeint, das dem grundbuchsrechtlichen Begriff des Grundstückes entspricht und das bebaut werden soll. Die Beurteilung, dass in dem Begriff "Baugrundstück" auch Zufahrten zu dem zu bebauenden Grundstück zu subsumieren sind, findet im Gesetz keine Deckung. Ob die Zufahrt mit dem zu bebauenden Grundstück eine "rechtliche, wirtschaftliche und tatsächliche Einheit" bildet, ist hinsichtlich der Frage der Parteistellung von Nachbarn irrelevant.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050175.X02Im RIS seit
02.08.2001