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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §1;Rechtssatz
Im Vorlagebericht betreffend die in der Folge beschlossene Änderung des bisherigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes heißt es im Zusammenhang mit "Flächen für öffentliche Zwecke", auf der gegenständlichen Liegenschaft solle für die Neuerrichtung eines Turnsaales vorgesorgt werden. Im hinteren Bereich der Liegenschaften werde daher eine entsprechende Fläche als Wohngebiet, Geschäftsviertel, Bauklasse I, höhenbeschränkt auf 7,5 m ausgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hält es nicht für unzulässig, solcherart für die Errichtung eines Turnsaales im räumlichen Zusammenhang mit einer Schule Vorsorge zu treffen (Hinweis VwGH E 1998/06/30, 97/05/0230, zu einer ähnlichen Thematik - Abänderung von Bebauungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Polizeikommissariates).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000050281.X01Im RIS seit
31.07.2001