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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Auch ohne diesbezügliche ausdrückliche Regelung im Gesetz wird im starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahren den betroffenen Grundeigentümern ein Mitspracherecht dahingehend eingeräumt, ob durch die Leitungsanlage für sie und ihr Eigentum eine Gesundheitsgefährdung droht (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 15. Oktober 1996, Zl. 95/05/0137, und die dort angeführte hg. Vorjudikatur). Die geltend gemachte Gesundheitsbeeinträchtigung ist daher von den Baubehörden im Bauverfahren nicht zu überprüfen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000050295.X02Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009