RS Vwgh 2001/5/22 2000/01/0076

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Veröffentlicht am 22.05.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Rechtssatz

In der Teilnahme eines Asylwerbers an einer gegen das Regime des Herkunftsstaates gerichteten Demonstration von nur 30 bis 40 Personen, bei der der Asylwerber eine Tafel trug und "das Protokoll führte", liegt ein auffällig regimekritisches Auftreten, vorausgesetzt die Kundgebung wurde wahrgenommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010076.X02

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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