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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
In der Teilnahme eines Asylwerbers an einer gegen das Regime des Herkunftsstaates gerichteten Demonstration von nur 30 bis 40 Personen, bei der der Asylwerber eine Tafel trug und "das Protokoll führte", liegt ein auffällig regimekritisches Auftreten, vorausgesetzt die Kundgebung wurde wahrgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010076.X02Im RIS seit
02.08.2001