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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der beispielsweisen Aufzählung in § 4 Z 6 NÖ BauO 1996 (Garage, Werkzeughütte) lässt sich nicht nur eine Unterordnung im Sinne des Ausmaßes sondern auch eine funktionale Zuordnung zum Verwendungszweck des Hauptgebäudes ableiten, weil das Abstellen von Fahrzeugen oder das Unterbringen von Werkzeugen dem Wohnzweck bei Wohnhäusern oder z.B. dem Produktionszweck bei gewerblichen Anlagen zwar untergeordnet ist, aber doch einen gewissen Konnex zum Verwendungszweck des Hauptgebäudes aufweist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000050295.X03Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009