Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §4 Abs5;Rechtssatz
Wird vom Asylwerber gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid nach § 4 AsylG 1997 über die Zurückweisung seines Asylantrages Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben und langt später die Mitteilung nach § 57 Abs. 7 FrG 1997 bei der Asylbehörde ein, so betrachtet der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde in der Regel als gegenstandslos und stellt das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG ein.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010175.X01Im RIS seit
02.08.2001