RS Vwgh 2001/5/22 2001/05/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2001
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs1 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Parteistellung kommt es nicht auf die Gründe an, weshalb ein im Alleineigentum einer Person stehendes Grundstück geteilt wurde. Daraus ist ableitbar, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ein größeres Grundstück nur zum Teil bebaut werden soll oder in "verschiedene Parzellen unterteilt ist oder nicht" und einige dieser Grundstücke nicht bebaut werden.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050175.X03

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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