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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Parteistellung kommt es nicht auf die Gründe an, weshalb ein im Alleineigentum einer Person stehendes Grundstück geteilt wurde. Daraus ist ableitbar, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ein größeres Grundstück nur zum Teil bebaut werden soll oder in "verschiedene Parzellen unterteilt ist oder nicht" und einige dieser Grundstücke nicht bebaut werden.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050175.X03Im RIS seit
02.08.2001