RS Vwgh 2001/5/23 99/06/0078

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Veröffentlicht am 23.05.2001
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §3;

Rechtssatz

Die Ansicht, eine Autobahntankstelle sei IN JEDEM Falle Teil der (mautpflichtigen) Bundesstraße, ist unzutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999060078.X01

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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