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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Soferne die Bewilligungspflicht für die Werbetafel auch im Zeitpunkt ihrer Errichtung gegeben war, ist die Erteilung eines Auftrags gemäß § 41 Abs. 3 Stmk BauG 1995 rechtmäßig, da es nicht darauf ankommt, dass die Werbeeinrichtung nach Inkrafttreten des Stmk BauG 1995 errichtet worden ist.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998060177.X03Im RIS seit
02.08.2001