RS Vwgh 2001/5/29 99/03/0083

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Veröffentlicht am 29.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
SchiffahrtsG 1997 §78 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Bei dem fehlenden Nachweis über die Verfügungsmöglichkeit über die erforderlichen Fahrzeuge nach Verleihung der Konzession handelt es sich um den Mangel eines schriftlichen Anbringens im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 (Hinweis E 22.4.1992, 91/03/0054, wonach der fehlende Nachweis der Verfügungsmöglichkeit über die erforderlichen Fahrzeuge nach Verleihung der Konzession (sogar) ein Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998, darstellte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999030083.X04

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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