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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11994N/PRO/09 EU-Beitrittsvertrag Prot9 Art1 litc;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Umschreibung des Tatortes im Beschwerdefall - dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, dass er trotz eindeutiger Hinweisschilder die PKW-Spur anstatt der ÖKO-Spur benutzte, wodurch er die elektronische Abbuchungsstation umfuhr - dem § 44a Z. 1 VStG genügt.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030371.X01Im RIS seit
09.08.2001