Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0198Rechtssatz
In einem Verfahren nach den §§ 500ff ASVG hat die Behörde die Aufgabe, die zu berücksichtigenden historischen Gegebenheiten, wie etwa im konkreten Fall die Frage, ob einer Person englischer Staatsangehörigkeit nach dem 12. März 1938 und im weiteren Verlauf des Frühjahrs 1938 ganz allgemein wegen dieser Staatsangehörigkeit Verfolgungsmaßnahmen drohten, durch geeignete Ermittlungen (zB durch Nachfrage bei einer mit der Geschichte dieser Zeit befassten Institution, wie zB dem "Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes" oder bei einem Universitätsinstitut für Zeitgeschichte) zu recherchieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080197.X04Im RIS seit
07.01.2002