RS Vwgh 2001/5/30 96/12/0019

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 1988/148;

Rechtssatz

Die Leistung im wissenschaftlichen Bereich kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. im Erkenntnis vom 29. November 1993, Zl. 91/12/0240) nicht nur durch veröffentlichte oder nur in bestimmten (angesehenen nationalen oder internationalen) Zeitschriften publizierte Werke nachgewiesen werden. Eine nicht oder nur in einem eingeschränkt verbreiteten Publikationsorgan veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen oder dieser nur im beschränkten Ausmaß unterworfen (letzteres gilt wohl auch für Eprints im Internet). Daraus alleine ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualifikation bzw. die Nichtberücksichtigung dieser Arbeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120019.X01

Im RIS seit

20.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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