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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen zwei Mahnungen, mit denen der Antragsteller unter Hinweis auf die Vollstreckbarkeit einer über ihn verhängten Geldstrafe zur unverzüglichen Bezahlung aufgefordert wird, als offenbar aussichtslos; Beschwerde wäre wegen Nichtzuständigkeit des VfGH zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verwaltungsvollstreckung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B514.2002Dokumentnummer
JFR_09979682_02B00514_01