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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0034Rechtssatz
Es ist nicht hinreichend, etwa allgemein die fehlende Einvernahme von Zeugen zu einer bestimmten Frage zu rügen, ohne anzugeben, welche Zeugen konkret zu welchem Beweisthema hätten einvernommen werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130033.X01Im RIS seit
23.10.2001