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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20;Rechtssatz
Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Einfamilienhauses darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (Hinweis E 13.10.1999, 99/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130292.X05Im RIS seit
23.10.2001