RS Vwgh 2001/5/30 96/12/0019

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 1988/148;

Rechtssatz

Hauptvorlesungen kommen schon ihrer Art nach nur für die Beurteilung der Leistungen in der Lehre, nicht aber für die Beurteilung des wissenschaftlichen Verwendungserfolges in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120019.X04

Im RIS seit

20.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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