RS Vwgh 2001/5/30 2001/11/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
ABGB §947;
SHG NÖ 1974 §11;
SHG NÖ 2000 §15;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/11/0068 2001/11/0070 2001/11/0069

Rechtssatz

Ausführungen zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gemäß § 947 ABGB durch die Geschenkgeberin (Empfängerin der Sozialhilfe) gegenüber der Geschenknehmerin (Tochter) in einer Angelegenheit, die die Höhe der Ersatzpflicht weiterer Kinder der Geschenkgeberin betrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110029.X04

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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