RS Vwgh 2001/5/30 95/13/0013

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein Anbot auf Abtretung von Gesellschaftsanteilen für sich allein nicht zur Folge, dass die Gesellschaftsanteile steuerlich bereits dem Annahmeberechtigten zuzurechnen wären (Hinweis E 9.11.1994, 91/13/0068; E 9.5.1989, 89/14/0033).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130013.X04

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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