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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §45 Abs2;Rechtssatz
Auch eine Ordinationsstätte, in der ein Zahnarzt seine freiberufliche Tätigkeit nur in zeitlich begrenztem Umfang ausübt -
was insbesondere bei mehreren Berufssitzen unvermeidlich ist -, ist ein Berufssitz im Sinne des § 45 Abs 2 zweiter Satz ÄrzteG 1998.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110088.X01Im RIS seit
31.07.2001