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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §20 Abs1 Z4 impl;Rechtssatz
Aus § 27 StGB folgt nicht, dass der Amtsverlust nur bei einer Verurteilung zu einer sogenannten unbedingten Freiheitsstrafe eintritt. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird (Hinweis E 21.5.1990, 90/12/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001120068.X03Im RIS seit
07.08.2001