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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0034Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/13/0191 E 22. April 1998 RS 5 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Im Falle einer Schätzung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, daß dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 12, Rz 49). In solchen Fällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund und es ist Sache des Abgabepflichtigen, den Nachweis dafür, daß Rechnungen mit Vorsteuerausweis überhaupt ausgestellt worden sind, zu führen (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 12, Rz 50).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130033.X04Im RIS seit
23.10.2001